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Regelungen an der Liebfrauenschule

Schulordnung

Wir haben eine Schulordnung, an die sich jeder halten muss.
Wir haben auch eine Handy-Ordnung.
Das Handy / Smartphone darf im Schulgebäude nicht benutzt werden.

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Hier finden Sie unsere aktuelle Schulordnung (Stand Mai 2016).

PC-Raum Benutzungsordnung

zum Download

Handyordnung

Laut GLK Beschluss vom 21.11.2019 mit Zustimmung in der Schulkonferenz am 15.01.2020

 

Die Leitbegriffe der Liebfrauenschule sind Selbstentfaltung, Mitempfinden und Sorgsamkeit.

Ziele der Handyordnung sind daher:

  • Gute Kommunikation und Gemeinschaft in den Pausen
  • Konzentriertes und störungsfreies Lernen ohne Ablenkung
  • Vorbeugung von Mobbing und Suchtverhalten

Der Begriff Handy* wird hier stellvertretend für alle Arten von Smartphones, Tablets, Mp3-Player, SmartWatches und anderen elektronischen Medien verwendet.

1. Das Handy* darf in die Schule auf eigene Verantwortung mitgebracht werden.

2. Schulgebäude: Unterricht, Pausen und Freistunden

  • Handys bleiben im Schulgebäude ausgeschaltet und verborgen in der Tasche oder im Klassenzimmer in der Handygarage.
  • Handys dürfen im Schulgebäude und im Unterricht nur nach Rücksprache mit einer Lehrkraft verwendet werden
  • Ausnahmeregelung: Im Oberstufenraum und im Schülerhaus dürfen Handys so genutzt werden, dass keiner gestört wird.

3. Außenbereich der Schule: Unterricht, Pausen und Freistunden

  • Handys dürfen im Außenbereich der Schule genutzt werden.
  • Das Spielen auf dem Handy ist nicht erlaubt.

4. Konsequenzen bei Missachtung der Handyordnung

Die Handyordnung ist Teil der Schul- und Hausordnung, an die sich jeder halten muss. Missachtung gilt als Verstoß gegen die Schul- und Hausordnung.

(siehe Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in der Schul-und Hausordnung der Liebfrauenschule)

5. Strafbare Handlungen / Ton-, Bild- und Videoaufnahmen

  • Ton-, Bild- und Videoaufnahmen von Personen (Mitschüler, Lehrer, Personal, u.a.) bedürfen deren ausdrücklicher Erlaubnis und sind nur zu unterrichtlichen Zwecken auf dem Schulgelände erlaubt.
  • Der Konsum, das Herunterladen oder die Verbreitung von gewaltverherrlichenden, rassistischen, politisch extremen und pornografischen Medien, die den Erziehungszielen der Schule widersprechen oder sogar strafbar sind, sind ausdrücklich verboten.
  • Beim Verdacht von Straftaten und Gefahr in Verzug muss das Handy eingezogen werden und an die Schulleitung, bzw. Polizei übergeben werden.

6. Notfallsituationen

Um die Arbeit von Rettungsorganisationen nicht zu behindern, darf das Handy in allgemeinen Notfallsituationen (z.B. Brand, Amoklauf, etc.) nicht verwendet werden.

 

Die Schülerinnen und Schüler sind dazu aufgerufen,

für die Einhaltung dieser Medienordnung mit Sorge zu tragen.

 

2022-11-07 18:52:24
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