Aufnahmebedingungen
Grundschule - und danach ... ?
Eine Entscheidung über die richtige weiterführende Schule zu treffen ist eine wichtige Aufgabe. Wir wollen Sie dabei unterstützen und einige Fragen beantworten, die immer wieder gestellt werden: Gymnasium & ABG | Realschule
Die Grundschul-Empfehlung ist nicht mehr nötig.
Wir können jedes Kind aufnehmen.
Es muss aber am Religionsunterricht teilnehmen.
Es muss auch an Gottesdiensten teilnehmen.
Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie im Sekretariat.
Die Grundschulempfehlung
Bisher musste in Baden-Württemberg ein Grundschüler, der aufs Gymnasium gehen wollte, mindestens einen Notenschnitt von 2,5 in Mathe und Deutsch erreichen. Bis zur Note 3 reichte es für die Realschule und alles darunter führte in die Hauptschule.
Zudem berücksichtigten die Lehrer in der Empfehlung das Lern- und Arbeitsverhalten des Kindes und seine schulische Entwicklung. Dabei ging es vor allen darum, ob der Schüler den Anforderungen der jeweiligen Schulart gewachsen ist.
Eltern in Baden-Württemberg können seit dem Schuljahr 2012/2013 selbst über die weiterführende Schule für ihre Kinder entscheiden, da die Grundschulempfehlung nicht mehr bindend ist.
Trotzdem möchte die Liebfrauenschule bei den Aufnahmegesprächen sowohl die Grundschulempfehlung als auch die Halbjahresinformation sehen, um auf dieser Grundlage die Schüler besser beraten zu können.
Zusätzlich erforderlich sind die Abstammungsurkunde (Kopie) sowie 3 Passbilder.
Hat mein Kind eine Chance, an die Liebfrauenschule zu kommen?
Ja, jedes Kind kann aufgenommen werden. Die Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht sowie am religiösen Leben der Schule ist allerdings verpflichtend.
Die Schule entscheidet im Einzelfall über den Aufnahmeantrag. Bescheide werden so frühzeitig versandt, dass gegebenenfalls noch eine Anmeldung an einer staatlichen Schule möglich ist.