Aufnahmebedingungen
Grundschule - und danach?
Eine Entscheidung über die richtige weiterführende Schule zu treffen ist eine wichtige Aufgabe. Wir wollen Sie dabei unterstützen und einige Fragen beantworten, die immer wieder gestellt werden: Gymnasium & ABG | Realschule
Wir können jedes Kind aufnehmen.
Der Religionsunterricht ist verpflichtend,
ebenso die Teilnahme an Gottesdiensten.
Einen Aufnahmeantrag erhalten Sie im Sekretariat.
Die bisherige Grundschulempfehlung wird ab dem Schuljahr 25/26 ersetzt durch das „Neue Aufnahmeverfahren Klasse 4 in Baden-Württemberg“ (NAVi 4 BW).
NAVi 4 setzt sich für alle Schulformen zusammen aus:
- Elternwille
- Kompetenzmessung „Kompass 4“
- Pädagogische Gesamtwürdigung der Klassenkonferenz der Grundschule
Gymnasium
Für eine Aufnahme am Gymnasium gilt das Modell „2 aus 3“. Eine Anmeldung am Gymnasium ist zukünftig nur möglich, wenn zwei von drei der oben aufgeführten Kriterien für das Gymnasium ausgesprochen werden.
Ermöglichen beide Optionen keine Prognose, kann ein Potenzialtest an der Liebfrauenschule die Aufnahme am Gymnasium klären.
Realschule
Der Unterricht an der Realschule erfolgt auf dem M-Niveau und führt zum Realschulabschluss.
Für die Aufnahme an der Realschule ist in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens ein Durchschnitt von 3,0 (befriedigend) notwendig. Keines der beiden Fächer sollte schlechter als mit der Note 3,5 bewertet sein.
Hat mein Kind eine Chance, an die Liebfrauenschule zu kommen?
Ja, jedes Kind kann aufgenommen werden. Die Teilnahme am katholischen oder evangelischen Religionsunterricht sowie am religiösen Leben der Schule ist allerdings verpflichtend.
Die Schule entscheidet im Einzelfall über den Aufnahmeantrag. Bescheide werden so frühzeitig versandt, dass gegebenenfalls noch eine Anmeldung an einer staatlichen Schule möglich ist.